Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen und Mitteilungen des Kreisjagdmeisters sowie alle betreffenden Formulare und Erscheinungen betreffend die Kreisgruppe Ludwigshafen.

Verzicht der Trichinen Gebühr im Jagdjahr 2020/2021
Die Landräte der Kreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und des Rhein-Pfalz-Kreises haben sich im März 2019 an Frau Ministerin Höfken gewandt und mehr Unterstützung des Landes bei der Bejagung des Schwarzwildes gefordert.
Anlass waren die Diskussionen in den Runden Tischen Schwarzwild und das aktuelle Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände. Konkrete Themen des Schreibens waren unter anderem landesweite Regelungen zur Trichinengebühr, zur Hundesteuer für Jagdhunde und zu den Förderrichtlinien für Schussschneisen. Gefordert wurde auch die Erstattung der Entsorgungskosten in Duncker-Fällen. Das Ministerium hat in seiner Antwort auf seine vielfältigen Aktivitäten hingewiesen, landesweite Regelungen zur Trichinengebühr, zu den Entsorgungskosten und zur Hundesteuer aber abgelehnt. In einem gemeinsamen Gespräch, an dem die Landräte, die Unteren Jagdbehörden, die Kreisjagdmeister und die Kreisgruppenvorsitzenden teilgenommen haben, wurden die einzelnen Punkte nochmals erörtert. Im Einflussbereich der Landkreise liegt die Erhebung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung. Die Landräte haben bei dem Gespräch zugesichert, als Anerkennung für die vielfältigen Anstrengungen der Jägerschaft den vorübergehenden Verzicht auf die Gebührenerhöhung zu prüfen. Herr Landrat Körner hat nun mitgeteilt, dass der Rhein-Pfalz-Kreis ab 01.04.2020 dem Wunsch der Jäger entsprechen wird. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.
Wir bedanken uns bei unserem Landrat für die Unterstützung.
Ausnahmegenehmigung Ausgangssperre RLP-Kreis
Die Städte Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen und der Rhein-Pfalz-Kreis haben wegen der hohen Corona-zahlen nächtliche Ausgangssperren verfügt. Da die Bejagung des Schwarzwildes und die Versorgung von Unfallwild auch in Corona-Zeiten wichtig sind, haben die zuständigen Behörden für die Jäger Ausnahmegenehmigungen erteilt. Wir empfehlen, diese bei der Jagdausübung mitzuführen, um bei Kontrollen die Notwendigkeit des Aufenthaltes nachweisen zu können.
Ausnahmegenehmigung Ausgangssperre Frankenthal
Die Städte Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen und der Rhein-Pfalz-Kreis haben wegen der hohen Corona-zahlen nächtliche Ausgangssperren verfügt. Da die Bejagung des Schwarzwildes und die Versorgung von Unfallwild auch in Corona-Zeiten wichtig sind, haben die zuständigen Behörden für die Jäger Ausnahmegenehmigungen erteilt. Wir empfehlen, diese bei der Jagdausübung mitzuführen, um bei Kontrollen die Notwendigkeit des Aufenthaltes nachweisen zu können.
Ausnahmegenehmigung Ausgangssperre Speyer
Die Städte Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen und der Rhein-Pfalz-Kreis haben wegen der hohen Corona-zahlen nächtliche Ausgangssperren verfügt. Da die Bejagung des Schwarzwildes und die Versorgung von Unfallwild auch in Corona-Zeiten wichtig sind, haben die zuständigen Behörden für die Jäger Ausnahmegenehmigungen erteilt. Wir empfehlen, diese bei der Jagdausübung mitzuführen, um bei Kontrollen die Notwendigkeit des Aufenthaltes nachweisen zu können.