Stand: 17.05.2022
Presseveröffentlichung, zur Wahl des Kreisjagdmeisters
Einladung zur Wahl des Kreisjagdmeisters/der Kreisjagdmeisterin und des Stellvertreters/der Stellvertreterin gem. § 46 LJG i. V. m. § 54 LJVO und zur Wahl des Kreisjagdbeirates gem. § 53 LJVO
Die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis lädt alle wahlberechtigten Personen am Freitag, 15. Juli 2022 um 17:30 Uhr in das Pfarrzentrum St. Jakobus , Kirchenstraße 16 , 67105 Schifferstadt, ein.
Wahlberechtigt sind zur Wahl: des Kreisjagdmeisters/der Kreisjagdmeisterin und des Stellvertreters/der Stellvertreterin:
- Die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der kreisfreien Städte Frankenthal/Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, ihren Wohnsitz oderständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Person sind,
- Die Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümer der im Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der kreisfreien Städte Frankenthal/Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer gelegenen Jagdbezirke.
Zur Wahl sind wahlberechtigt:
- für die Vertreterin oder der Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken die Eigentümerinnen, Eigentümern und nutznießenden Personen der im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Kreisjagdbeirates gelegenen Eigenjagdbezirke;
- für die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber die Inhaberinnen und Inhabern gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Kreisjagdbeirates ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben;
- für die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen die Inhaberinnen und Inhabern gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Kreisjagdbeirates einen Jagdbezirk gepachtet haben.
TOP 1: Bericht KJM Bernhard Sona aus den Jagdjahren 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022
TOP2: Wahl der Kreisjagdmeisterin/des Kreisjagdmeisters oder des Stellvertreterin /Stellvertreters
Wählbar ist wer
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Drittstaates besitzt,
- Einen auf seinen Namen gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland besessen hat und
- Im Bereich der unteren Jagdbehörden, für die die Wahl stattfindet, seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.
TOP 3: Wahl zum Kreisjagdbeirat
Wählbar sind:
- die Vertreterin oder der Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken und nutznießenden Personen der im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Kreisjagdbeirates gelegenen Eigenjagdbezirke;
- die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Kreisjagdbeirates ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben;
- die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Kreisjagdbeirates einen Jagdbezirk gepachtet haben.
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertretendes Mitglied zu benennen oder zu wählen. Jedes Mitglied darf nur eine Interessengruppe vertreten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Untere Jagdbehörde
Mai 2022
Linus Kunz