Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen und Mitteilungen des Kreisjagdmeisters sowie alle betreffenden Formulare und Erscheinungen betreffend die Kreisgruppe Ludwigshafen.
Wildfolgevereinbarung nach § 35 LJagdG RLP für die Zeit ab 01.04.2011 für die Jagdbezirke im Rhein-Pfalz-Kreis und in den Städten
Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen
Nach dem Landesjagdgesetz sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, mit den jeweiligen Reviernachbarn schriftliche Wildfolgevereinbarungen abzuschließen. Der Kreisjagdmeister hat eine gemeinsame Vereinbarung entworfen, die von den meisten Jagdausübungsberechtigten unterschrieben worden sind. Jagdausübungsberechtigte, die wissen wollen, ob ihr Reviernachbar diese Vereinbarung unterschrieben hat, können sich gerne an den Kreisjagdmeister wenden.
Dies gilt auch für Jäger, die ein Revier neu pachten und der Vereinbarung beitreten möchten.
Wildfolgevereinbarung RPK/SP/FT/LU
Neues Verfahren für die Ausstellung des Jagdscheines bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises
Im Zuge der Digitalisierung und aus den coronabedingten Erfahrungen des letzten Jahres hat die Kreisverwaltung für den Bereich „Jagd, Waffen, Sprengstoff“ die Antragsformulare überarbeitet. Sie werden in den nächsten Wochen ausfüllbar auf der Homepage der Kreisverwaltung zusammen mit einem aktualisierten Erläuterungstext veröffentlicht. Das Formular und die Erläuterungen können auch von unserer Hompage heruntergeladen werden.
Wichtige Änderung für die Jagdscheinbeantragung und auch –verlängerung wird dabei sein, dass das Antragsformular (aus Dokumentationsgründen) jeweils zwingend auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die Unterlagen sind dann (einschließlich notwendiger Originale, z.B. die Versicherungsbestätigung) rechtzeitig zu übermitteln, werden dann von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nach Posteingang und Entscheidungsreife bearbeitet und zurückgesandt. Dabei wird dann auch die Kostenanforderung mit zugesandt, so dass ein möglichst kontaktloses Verwaltungsverfahren etabliert werden kann.
Im Übrigen sollen die Bereiche Waffen und Sprengstoff in gleicher Weise aktualisiert werden, um auch in diesen Arbeitsfeldern die Digitalisierung und die durch die Pandemie gebotene Kontaktminimierung voranzubringen.
Die Kreisverwaltung geht dabei insgesamt davon aus, dass es insgesamt nicht zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, sofern die Antragsunterlagen und notwendigen ergänzenden Angaben und Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Wir bitten, das neue Verfahren einzuhalten.
Das Formular und die Erläuterungen sind für unsere Homepage beigefügt.
Erläuterung zur Ausstellung des Jagdscheins KV RPK
Antrag Jagdschein KV RPK
Jagdschein Ausbilung / Leitfaden 2022
Aussetzung der Trichinen Gebühr in den Jagdjahren 2020 bis 2022, dies wurde nun bis 2028 verlängert.
Die Landräte der Kreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und des Rhein-Pfalz-Kreises haben sich im März 2019 an Frau Ministerin Höfken gewandt und mehr Unterstützung des Landes bei der Bejagung des Schwarzwildes gefordert.
Anlass waren die Diskussionen in den Runden Tischen Schwarzwild und das aktuelle Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände. Konkrete Themen des Schreibens waren unter anderem landesweite Regelungen zur Trichinengebühr, zur Hundesteuer für Jagdhunde und zu den Förderrichtlinien für Schussschneisen. Gefordert wurde auch die Erstattung der Entsorgungskosten in Duncker-Fällen. Das Ministerium hat in seiner Antwort auf seine vielfältigen Aktivitäten hingewiesen, landesweite Regelungen zur Trichinengebühr, zu den Entsorgungskosten und zur Hundesteuer aber abgelehnt. In einem gemeinsamen Gespräch, an dem die Landräte, die Unteren Jagdbehörden, die Kreisjagdmeister und die Kreisgruppenvorsitzenden teilgenommen haben, wurden die einzelnen Punkte nochmals erörtert. Im Einflussbereich der Landkreise liegt die Erhebung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung. Die Landräte haben bei dem Gespräch zugesichert, als Anerkennung für die vielfältigen Anstrengungen der Jägerschaft den vorübergehenden Verzicht auf die Gebührenerhöhung zu prüfen. Herr Landrat Körner hat zunächst mitgeteilt, dass der Rhein-Pfalz-Kreis ab 01.04.2020 dem Wunsch der Jäger entsprechen wird. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier, als Download.
Wir haben auch für die Folgejahre gebeten, die Erhebung der Trichinengebühr auszusetzen. Der Kreistag hat zuletzt am 13.03.2023 für die nächsten fünf Jahre einen entsprechenden positiven Beschluss gefasst.
Wir bedanken uns bei unserem Landrat für die Unterstützung.