Infoabend zum Hundeführerlehrgang 2024, ist am 12.04.2024

Weimeraner von Michael Kus, beim Aport eines Hasens

Stand: 01.01.2024

„Jagd ohne Hund ist Schund” sagt ein Sprichwort und alle Jäger kennen dessen Bedeutung.
Natürlich kann nicht jeder Jäger einen Hund halten. In jedem Revier sollte aber ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen.
Das Landesjagdgesetz fordert für Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden und der Jagd auf Wasserwild den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden.
Die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden obliegt den Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger in eigener Verantwortung.

Die Kreisgruppe Ludwigshafen führt jährlich einen Vorbereitungskurs zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden durch.

 

Jagdhundeführerlehrgang 2024 zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung:

Die Kreisgruppe veranstaltet auch in diesem Jahr einen Jagdhundeführerlehrgang zur Vorbereitung
auf die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden.

Die Lehrgangsgebühren betragen 80,- Euro für pro Kursteilnehmer.

Um eine zielorientierte Ausbildung zu erreichen wird der Kurs auf 18 Gespanne beschränkt.
Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die Hunde müssen eine
gültige Tollwutschutzimpfung haben und durch Täto oder Chip gekennzeichnet sein.
Das erste Treffen findet mit Vortrag von Herrn Uwe Tabel am Freitag, den 12. April 2024 um
18:30 Uhr im Genusshof Ehrlich, Rustenweg 5, 67136 Fussgönheim statt.
Hunde müssen nicht mitgebracht werden.
Hierzu sind auch alle Freunde unserer Jagdgebrauchshunde, welche aktuell nicht führen, zum
Erfahrungsaustauch eingeladen.
Die Hundeführer die am Lehrgang teilnehmen, müssen mitbringen: gültiger Jagdschein, Ahnentafel
(wenn vorhanden) und Impfpass des Hundes.
Die Hunde sind während des Lehrgangs nicht durch die Kreisgruppe versichert und müssen daher
einen Versicherungsschutz durch den Eigentümer haben.
Die Anmeldung ist ab sofort beim Hundeobmann Jürgen Rohr (Tel: 06322-64980, Handy:
0176 5594 1516 oder E-Mail: juergen.rohr@gmx.net) möglich.
Die Anmeldung muss die folgenden Angaben enthalten:
Name, Anschrift der Hundeführerin/des Hundeführers, Wohnort und Telefon- oder Text auf unsere Homepage Handynummer sowie Name und Chipnummer des Hundes.

Jürgen Rohr
Obmann für Jagdhundewesen